Gilt bei Überschreitung der 24-Stunden-Parkzeit der 48-Stunden-Tarif?
Bei Überschreitung der Parkzeit werden Gebühren vor Ort erhoben (siehe Abschnitt Tarife).
Bei Überschreitung der Parkzeit werden Gebühren vor Ort erhoben (siehe Abschnitt Tarife).